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Bürgschaftskredit
Inhaltsverzeichnis
Bei einem Bürgschaftskredit sichert eine weitere Person oder Institution die Rückzahlung eines Kredits ab. Insbesondere bei Krediten für Privatpersonen kann eine Bürgschaft fehlende oder nicht ausreichende Sicherheiten ergänzen. Sie verbessert jedoch nicht automatisch die persönliche Bonität des Kreditnehmers, sondern verringert aus Sicht des Kreditgebers das Ausfallrisiko und kann dadurch eine Finanzierung erst ermöglichen oder deren Konditionen beeinflussen.
Definition: Was ist ein Bürgschaftskredit?
Als Bürgschaftskredit wird ein Kredit bezeichnet, dessen Rückzahlung durch eine Bürgschaft abgesichert ist. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Kreditgeber, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einzustehen, wenn dieser seine fälligen Zahlungen nicht leistet. Rechtlich entsteht dadurch eine eigenständige Verpflichtung des Bürgen, die vom Bestand der gesicherten Hauptforderung abhängt. In der Praxis werden unter anderem die selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der regelmäßig auf die Einrede der Vorausklage verzichtet wird, und die Ausfallbürgschaft genutzt. Bei Letzterer wird der Bürge grundsätzlich erst nach einem nachgewiesenen Ausfall beim Kreditnehmer in Anspruch genommen. Die genaue Haftung richtet sich nach der Bürgschaftserklärung und den anwendbaren gesetzlichen Regeln.
Funktionsweise der Bürgschaft
Aus der Bürgschaft entsteht für den Kreditgeber ein zusätzliches Sicherheitspolster. Der Bürge, oftmals eine nahestehende Person oder eine Institution, haftet im vereinbarten Umfang mit seinem Vermögen für die gesicherte Forderung. Ob und wann die Bank auf ihn zurückgreifen darf, hängt insbesondere von der Bürgschaftsart, der Fälligkeit der Forderung und dem konkreten Vertrag ab. Diese zusätzliche Absicherung kann die Chancen auf eine Finanzierung erhöhen, ersetzt aber weder die Prüfung des Kreditnehmers noch eine tragfähige Rückzahlungsplanung. Ergänzende Orientierung bieten die grundlegenden Informationen zu Kredit und Konditionen auf der verlinkten Seite. Bürgschaften können durch Höchstbeträge, Laufzeiten oder Befristungen begrenzt sein; ohne wirksame Begrenzung kann der Haftungsumfang neben der Hauptforderung auch vereinbarte Zinsen und bestimmte Kosten erfassen. Der Kreditgeber prüft regelmäßig die Leistungsfähigkeit des Bürgen und kann Nachweise zu Einkommen, Vermögen und bestehenden Verpflichtungen verlangen. Wird der Bürge in Anspruch genommen und leistet er Zahlung, geht die Forderung des Kreditgebers grundsätzlich in entsprechender Höhe auf ihn über. Dadurch kann der Bürge beim Hauptschuldner Rückgriff nehmen, trägt aber das Risiko, dass dieser weiterhin nicht zahlungsfähig ist.
Inanspruchnahme von Bürgschaftskrediten
Bürgschaftskredite kommen vor allem dann in Betracht, wenn der Kreditnehmer zwar eine nachvollziehbare Rückzahlungsfähigkeit hat, seine Bonität oder seine eigenen Sicherheiten dem Kreditgeber aber nicht ausreichen. Das kann beispielsweise Selbstständige, Unternehmen in der Gründungsphase, junge Familien, Personen mit befristeter Beschäftigung oder Menschen in Ausbildung betreffen. Eine Bürgschaft kann ein dauerhaft zu geringes Einkommen jedoch nicht ausgleichen: Kreditrate und laufende Lebenshaltungskosten müssen weiterhin aus den verfügbaren Mitteln des Kreditnehmers tragbar sein. In Deutschland ist für die Bürgschaftserklärung des Bürgen grundsätzlich die gesetzlich vorgesehene Form zu beachten; für bestimmte geschäftliche Bürgschaften gelten Besonderheiten. Vor der Unterzeichnung sollten insbesondere Höchstbetrag, gesicherte Forderungen, Laufzeit, Bürgschaftsart, Kündigungsmöglichkeiten und der mögliche Rückgriff eindeutig geklärt werden.
Vor- und Nachteile der Bürgschaft
Eine Bürgschaft ist eine echte zusätzliche Sicherheit und kann deshalb sowohl die Kreditentscheidung als auch die angebotenen Konditionen beeinflussen. Sie macht ein Angebot aber nicht automatisch günstig oder tragfähig. Für einen Marktüberblick zu Konditionen kann ein vollständiger Kreditvergleich verschiedener Banken als Ausgangspunkt für die Gegenüberstellung dienen. Entscheidend sind neben dem effektiven Jahreszins insbesondere der Gesamtbetrag, die Laufzeit, die Monatsrate und zusätzliche Kosten oder Verpflichtungen, die nicht zwingend vollständig im Effektivzins abgebildet werden. Ebenso ist zu prüfen, ob die Bürgschaft begrenzt ist und unter welchen Voraussetzungen der Bürge in Anspruch genommen werden darf.
Vorteile:
- Durch die zusätzliche Sicherheit kann sich die Bewilligungschance erhöhen, wenn die Rückzahlung grundsätzlich tragbar ist, aber eigene Sicherheiten fehlen.
- Ein finanziell leistungsfähiger Bürge kann dem Kreditgeber ein geringeres Ausfallrisiko vermitteln und dadurch günstigere Kreditkonditionen ermöglichen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Zinssatz entsteht daraus nicht.
- Eine Bürgschaft kann eine dingliche Sicherheit wie eine Grundschuld entbehrlich machen, sofern der Kreditgeber sie als ausreichende Absicherung akzeptiert.
Nachteile:
- Die mögliche Inanspruchnahme kann den Bürgen finanziell und persönlich belasten und bei Bürgschaften unter Angehörigen zu erheblichen Konflikten führen.
- Die Haftungsübernahme kann bei einer späteren Kreditprüfung des Bürgen als mögliche Verpflichtung berücksichtigt werden und dessen eigenen Finanzierungsspielraum einschränken.
- Je nach Ausgestaltung haftet der Bürge bis zum vereinbarten Höchstbetrag für die Hauptforderung sowie gegebenenfalls für Zinsen und Kosten. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann der Kreditgeber nach Eintritt der vertraglichen Voraussetzungen grundsätzlich auf den Bürgen zugreifen, ohne zuvor erfolglos gegen den Kreditnehmer vollstrecken zu müssen.
Ein Bürgschaftskredit kann eine Finanzierung ermöglichen, die ohne zusätzliche Sicherheit nicht zustande käme. Er ist jedoch nur tragfähig, wenn der Kreditnehmer die Raten voraussichtlich selbst leisten kann und der Bürge eine mögliche Inanspruchnahme aus eigenen Mitteln verkraften würde. Vor der Unterzeichnung sollten beide Seiten deshalb die Kreditkosten, den genauen Haftungsumfang, die Dauer der Bürgschaft und die Folgen eines Rückgriffs prüfen. Eine niedrigere Monatsrate oder eine Kreditzusage allein rechtfertigt nicht das erhebliche Risiko für den Bürgen.
- Stand: 12.09.2026
- Zuletzt aktualisiert von: Carolina Nowok
- Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
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