Darlehensvertrag Begriffserklärung

Der Darlehensvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem der Darlehensgeber dazu verpflichtet wird, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag zu übergeben.

Der Schuldner dagegen wird verpflichtet den Betrag in gleicher Höhe zurückzuzahlen und gegebenenfalls dafür entsprechende Zinsabgaben zu leisten.

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