Bürgschaft Begriffserklärung

Die Bürgschaft ist ein Vertrag, der den Bürge gegenüber dem Gläubiger des Hauptschuldners dazu verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten dessen ein zu stehen. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit ist so der Gläubiger abgesichert.

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