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Bürgschaft Begriffserklärung
Die Bürgschaft ist ein Vertrag, der den Bürge gegenüber dem Gläubiger des
Hauptschuldners dazu verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten
dessen ein zu stehen. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit ist so der Gläubiger
abgesichert.
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