Baugenehmigung Begriffserklärung

Die so genannte Baugenehmigung, oder auch Baubewilligung, meint die amtliche Erlaubnis mit einem Bauvorhaben beginnen zu dürfen. Liegt oder lag nachträglich nachweisbar keine Baugenehmigung für ein Vorhaben vor, so kann - je nach Standort des Gebäudes - die Abänderung oder sogar der Abriss drohen. Selbst Bußgelder und diverse Strafen können verhängt werden.

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