Bankgeheimnis Begriffserklärung

Unter dem Bankgeheimnis versteht man die Verschwiegenheitspflicht und das Recht der Auskunftsverweigerung von Kreditinstituten gegenüber Dritten, z.B. staatliche Institutionen, über die finanziellen Verhältnisse ihrer Kunden.

Nur in ganz speziellen und gesetzlich geregelten Fällen, dürfen die Banken von diesem Bankgeheimnis abweichen. (z.B. bei richterlichen Verfügungen)

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