Abtretung Begriffserklärung

Abtretung bezeichnet im Zivilrecht in Deutschland und Österreich, die Übergabe einer so genannten Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen. Diese Übertragung wird zwischen beiden Parteien vertraglich festgehalten.

Rufen Sie JETZT kostenlos an - wir beraten Sie gerne!




Zurück zum Kredit-Lexikon oder : Sofort Kredit beantragen