Darlehensvertrag Begriffserklärung
Der Darlehensvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem der
Darlehensgeber dazu verpflichtet wird, dem
Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag zu übergeben.
Der Schuldner dagegen
wird verpflichtet den Betrag in gleicher Höhe
zurückzuzahlen und gegebenenfalls dafür entsprechende Zinsabgaben zu leisten.
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