Bereitstellungszinsen Begriffserklärung
Die so genannten Bereitstellungszinsen fallen dann an, wenn ein
Darlehensnehmer Teile des bereitgestellten Darlehens noch nicht in Anspruch
genommen hat. Im Kreditvertrag ist aufgenommen, ab wann diese
Bereitstellungszinsen fällig werden.
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