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Baugenehmigung Begriffserklärung
Die so genannte Baugenehmigung, oder auch Baubewilligung, meint die amtliche
Erlaubnis mit einem Bauvorhaben beginnen zu dürfen. Liegt oder lag nachträglich
nachweisbar keine Baugenehmigung für ein Vorhaben vor, so kann - je nach
Standort des Gebäudes - die Abänderung oder sogar der Abriss drohen. Selbst
Bußgelder und diverse Strafen können verhängt werden.
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