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Andienungsrecht Begriffserklärung
Das Andienungsrecht sagt aus, dass ein Leasing-Geber dazu berechtigt ist nach
Ablauf des Leasing-Vertrags dem Leasing-Nehmer das entsprechende Objekt zu dem
noch nicht amortisierten Restwert sozusagen „anzudienen“.
Dies bedeutet, dass
der Leasing-Nehmer zum Kauf des Objekts gezwungen ist, ohne jedoch ein
verbrieftes Recht aufweisen zu können das Objekt zu kaufen.
Der Leasing-Geber
verfügt über dieses Recht, weil er bei Teilamortisations-Verträgen durch die
Leasing-Raten weniger verdient als die kompletten Anschaffungskosten des
Gegenstandes ausmachen.
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