Andienungsrecht Begriffserklärung

Das Andienungsrecht sagt aus, dass ein Leasing-Geber dazu berechtigt ist nach Ablauf des Leasing-Vertrags dem Leasing-Nehmer das entsprechende Objekt zu dem noch nicht amortisierten Restwert sozusagen „anzudienen“.

Dies bedeutet, dass der Leasing-Nehmer zum Kauf des Objekts gezwungen ist, ohne jedoch ein verbrieftes Recht aufweisen zu können das Objekt zu kaufen.

Der Leasing-Geber verfügt über dieses Recht, weil er bei Teilamortisations-Verträgen durch die Leasing-Raten weniger verdient als die kompletten Anschaffungskosten des Gegenstandes ausmachen.

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